Wiederum [] als Referenz herangezogen, definiert sich das kleinste gemeinsame Vielfache
folgendermaßen:
Zu je natürlichen Zahlen
gibt es genau eine natürliche Zahl v mit den Eigenschaften:
Man nennt ist gemeinsames Vielfaches der
, d.h.
,
,
,
.
irgendein gemeinsames Vielfaches der
, so ist
Teiler von
.
das kleinste gemeinsame Vielfache (kgV) und bezeichnet es mit
.
[...]
Für zwei beliebige ganze Zahlen
gilt die Beziehung
, die man für die
Bestimmung des kleinsten gemeinsamen Vielfachen verwenden kann.
Zur Berechnung des kleinsten gemeinsamen Vielfachen zweier natürlicher Zahlen kann also folgender Zusammenhang
ausgenutzt werden:
Multipliziert man zwei natürliche Zahlen, so muß das Ergebnis wiederum eine natürliche Zahl sein, die
durch beide Faktoren teilbar ist. Teilt man dieses Produkt nun durch den größten gemeinsamen Teiler
der beiden Zahlen, muß das Ergebnis wiederum eine natürliche Zahl sein, da der ggT Teiler beider Faktoren
ist und somit auch Teiler des im vorigen ermittelten Produktes sein muß.